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Erziehungsbeistandschaft für junge Menschen mit Beeinträchtigung in Folge Sucht

Die Erziehungsbeistandschaft möchte junge Erwachsene erreichen, welche sich in der Übergangsphase vom Leben in einer Wohngruppe hin zum selbstständigen Wohnen befinden.

Eine Indikation liegt mit einer diagnostizierten Suchterkrankung und erster Langzeittherapie vor. 
Daneben können weitere Schwierigkeiten auftreten, z.B. in den Bereichen Tagesstruktur, Schule/Arbeit, psychische Gesundheit, Selbstbewusstsein und Selbstbild bzw. Identitätsfindung. 

Bei bestehendem Hilfebedarf ist die Voraussetzung für die Erziehungsbeistandschaft die Anfrage durch den*die Klient*in und der Jugendhilfe als Leistungsträger sowie die individuelle Hilfeplanung mit den jungen Erwachsenen.
Nach Antragsstellung findet zeitnah ein erstes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt. 
Die Hilfeplangespräche finden in regelmäßigen Abständen statt, um die Ziele mit den verbundenen Maßnahmen stets individuell anzupassen. 

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 30 des SGB VIII wieder.

Zu den Zielen des Angebotes zählt die Alltagsbewältigung, Haushaltsführung, persönlichen und sozialen Lebensgestaltung (inkl. Berufsfindung, Bildungsförderung und berufl. Qualifizierung), Vermittlung psychosozialer Hilfen, Förderung positiver Verhaltensweisen sowie die Auseinandersetzung mit Normen und Werten, der Aufbau eines wohlwollenden sozialen Umfelds, sinnvolle Freizeitgestaltung, adäquater Umgang mit der Suchterkrankung, Vermeidung von Delinquenz, Teilhabe am Leben, in der Gemeinschaft sowie dem Aufbau von tragfähigen Beziehungen zum Herkunftssystem.

KURZ UND KNAPP - FOLGENDE ANGEBOTE HÄLT DIE ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT FÜR SIE / DICH BEREIT:

  • Stabilisierung der Abstinenz
  • Vermeidung von Delinquenz
  • Teilhabe an der Gesellschaft, Aufbau eines sozialen Umfelds
  • Integration in Arbeit und Bildung
  • Aktivierung der Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsförderung
  • Selbstständiges Wohnen
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Suchtbetreuung

Wilhelm-Trautewein-Straße 133a
38820 Halberstadt